Schon heute gibt es in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Zeiterfassung. Diese unterscheidet sich jedoch in einem Detail von dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019.

Bislang lag die Verpflichtung darin, jene Zeiten zu erfassen, die über die normale Arbeitszeit hinaus gehen. Umgangssprachlich bekannt als die sogenannten Überstunden. Das neue Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber künftig auch die regelmäßigen Arbeitsstunden Ihrer Beschäftigten erfassen müssen.

Zeiterfassung als objektives, verlässliches und zugängliches System

Vor allem für Dienstleistungsunternehmen ist die Zeiterfassung ein wichtiger Bestandteil der täglichen Arbeitsroutine. Außendienstmitarbeiter in dieser Branche sind nicht selten außerhalb der sogenannten Kernarbeitszeiten beschäftigt. Spontane Terminverschiebungen, längere Einsätze und unvorhersehbare Servicedienstleistungen sind nur einige Gründe für Arbeitsleistungen abseits der Regelarbeitszeit. Die veraltete Stechuhr im Unternehmen ist für viele Mitarbeiter im Vertrieb oder Service schon lange nicht mehr praktikabel. So ist es Realität, dass Außendienstmitarbeiter die Arbeitszeiten allzu oft erst am Folgetag oder am darauffolgenden Wochenende erfassen. Es gilt jedoch, die gesetzliche Vorgabe eines objektiven, verlässlichen und vor allem jederzeit zugänglichen Systems zu ermöglichen. Dieses soll dazu dienen, die tatsächlich geleisteten, täglichen Arbeitszeiten erfassen.

Mehrwert für Kunden, Mitarbeiter und Arbeitgeber

Bis heute sind es vor allem Dienstleistungsunternehmen, die noch keine Automatisierungen eingeführt und Digitalisierungsmaßnahmen umgesetzt haben. Dadurch wird nicht nur das Potenzial einer erhöhten Produktivität sowie die Optimierung von Workflows verschenkt. Auch die hohen Kosten für manuell erfasste Arbeitszeiten könnten wegfallen. Erbrachte Leistungen und Arbeitszeiten des Mitarbeiters werden auf einem Zettel bei der Buchhaltung abgegeben. So haben Außendienstmitarbeiter und die Buchhaltung schon wertvolle Arbeitszeit mit der Zeiterfassung verbracht. Hinzu kommt, dass die oftmals nachträglich erstellten Stundenzettel ein großes Fehlerpotenzial bergen. Die zu erfassenden Zeiten und Leistungen sind die Grundlage für das Controlling und für eine korrekte Kostenverteilung im Unternehmen. Außerdem dienen sie als Basis für die Rechnungserstellung an den Kunden. Mit dem Einsatz einer intuitiven, schnellen und komfortablen Erfassungslösung, können die Zeit von der Leistungserbringung bis zur Bezahlung des Kunden, sowie die Fehlerquote erheblich gesenkt werden. Zeitgemäße Instrumente wie Apps schaffen dabei Abhilfe.

Mobile Zeiterfassung für Vertrieb und Service

Bereits seit 2001 sind wir, die GML Gesellschaft für mobile Lösungen mbH, einer der führenden Experten im Enterprise Mobility Umfeld. Dabei ist die mobile Zeiterfassung seit Beginn unserer Arbeit ein wesentlicher Bestandteil unserer eigens entwickelten Mobile Business Apps. Eine mobile Zeiterfassung ist nicht nur flexibel, sie erleichtert durch ihre einfache Handhabung und die diversen Workflow-Möglichkeiten, auch den Arbeitsalltag von Außendienst und Innendienst. Mit nur einem Klick erfassen Ihre Außendienstmitarbeiter im Vertrieb oder Service den Beginn und das Ende von Arbeitszeiten, Fahrtzeiten, Sonderzeiten, wie Krankheit und Urlaub, Pausenzeiten oder Arztbesuche. Neben der Zeit können auch direkt vor Ort die dazugehörigen Belege, wie Tankquittungen, Parktickets oder Bewirtungsbelege einfach erfasst, eingescannt und zur weiteren Bearbeitung an die entsprechenden IT-Systeme im Innendienst gesendet werden. Dabei lassen sich Freigabeprozesse und Reports integrieren, sodass Ihr Unternehmen nicht nur von der mobilen Zeiterfassung, sondern von einem ganzheitlichen Spesen- und Reisekostenprozess profitiert.

Sind Sie auf der Suche nach einer passenden mobilen App für eine moderne Zeiterfassung im Außendienst? Dann lassen Sie sich gerne unverbindlich von unserem Geschäftsführer Herrn Markus Brümmer beraten. Schreiben Sie uns einfach eine Mail an vertrieb@gml.de oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

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